Mindestens 23 Euro Nutzungsausfallentschädigung pro Tag nach Verkehrsunfall: Das sind die Voraussetzungen
Nutzungsausfallentschädigung – was für ein langes und kompliziertes Wort! Wenn Sie diesen Ratgeber von CVP als Geschädigter gelesen haben, werden Sie die Bedeutung und wesentliche Voraussetzungen im Zusammenhang mit einem Autounfall nachvollziehen können.
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Als Geschäftiger steht Ihnen eine Nutzungsentschädigung zu!
Sie werden mit dem Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung wahrscheinlich zum ersten Mal nach einem unverschuldeten Unfall in Berührung kommen, falls der Unfallwagen reparaturbedingt für einige Tage nicht zur Verfügung steht und kein Zweitfahrzeug vorhanden ist. Um Nutzungsausfall in voller Höhe einfordern zu können, sollten Sie auf ein unabhängiges Gutachterbüro wie CVP setzen.
So viel steht fest: Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird keinen eigenen Sachverständigen schicken, um IHRE Ersatzansprüche in puncto Ausfallentschädigung zu maximieren. Schließlich ist der Versicherer des Unfallgegners ersatzpflichtig.
Nehmen Sie sich einige Minuten für die Lektüre: Dieser Ratgeber 'spricht' für sich!
Kurz & knapp: Das Wichtigste vorab zur Nutzungsausfallentschädigung
- Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können sich Geschädigte zwischen einem Mietwagen und Nutzungsausfall entscheiden.
- Die Höhe des Nutzungsausfalls ergibt sich aus einer Tabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch), die unterschiedliche Tagessätze für 11 Fahrzeugklassen beschreibt. Der Fahrzeugtyp und das Alter entscheiden über die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.
- Voraussetzungen für Nutzungsausfallentschädigung: Der Schaden ist so groß, dass das Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann. Ferner müssen Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit gegeben sein.
- Über den gewährten Nutzungsausfall können Sie frei verfügen, die Übernahme von Mietwagenkosten ist zweckgebunden. Vor allem bei unklarer Schuldfrage ist eine Nutzungsentschädigung vorzuziehen.
Definition: Nutzungsausfallentschädigung
Häufig gestellte Fragen:
Nutzen Sie die Expertise von CVP-Gutachten zur Nutzungsausfallentschädigung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen
1. Voraussetzung:
Nutzungswille (Nutzungsintention):
2. Voraussetzung:
Nutzungsmöglichkeit:
So berechnet sich die Nutzungsausfallentschädigung in Ihrem Fall
- Fahrzeugkategorie / Fahrzeugklasse
- Ausstattung (ggf. Sonderausstattung)
- Baujahr*
- Motorleistung
Beispiele für Nutzungsausfall: Mit dieser Summe können Sie rechnen
Ein Kleinstwagen wie ein Ford Ka wird in Gruppe A eingeordnet, was 23 Euro pro Tag entspricht. Sieht das Schadensgutachten eine unfallbedingte Ausfallzeit von 10 Tagen vor, erhält der Geschädigte eine Zahlung über 230 Euro Nutzungsausfallentschädigung.
Ein Mercedes SL 600 wird in Fahrzeuggruppe L eingeordnet, was einem Tagessatz von 175 Euro entspricht. Bei 10 Tagen Dauer für die Reparatur in einer Fachwerkstatt würde der Unfallgeschädigte 1.750 Euro Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Vorausgesetzt ist in beiden Beispielen für die Berechnung, dass die Fahrzeuge jünger als 5 Jahre sind.
Nutzungsausfalltabelle 2021:
Nutzungsausfalltabelle für Motorrad
Nutzungsausfall: Dauer des Anspruchs bei einem Totalschaden?
- Zeitraum für die Gutachtenerstellung (bei CVP-Gutachten haben Sie das Gutachten schon innerhalb von 24 Stunden in den Händen)
- Angemessene Überlegungsfrist von 1 bis 3 Tagen
- Dauer der voraussichtlichen Wiederbeschaffung laut Kfz-Sachverständiger
Kann bei einer fiktiven Abrechnung ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden?
Diese Frage lässt leider keine eindeutige Antwort zu, da die Rechtsprechung nicht einheitlich ist. Generell ausschließen lässt es sich aber nicht, bei fiktiver Abrechnung eine Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen. Um solche Ansprüche darlegen zu können, ist ein Schadengutachten bzw. die dortige Angabe zur Reparaturdauer in der Werkstatt maßgeblich.
Nutzen Sie das leistungsstarke Netzwerk von CVP-Gutachten, um diese Option prüfen zu können. Kosten für einen beratenden Rechtsanwalt hat im Haftpflichtfall der Versicherer des Unfallverursachers zu tragen. Im Netzwerk können Sie auch auf eine leistungsstarke Kfz-Werkstatt setzen, um die schnelle Nutzung Ihres Auto wieder möglich zu machen.
Was darf es sein? Bargeld oder Mietwagen? So treffen Sie als Geschädigter die richtige Entscheidung!
Erhalte ich die Nutzungsausfallentschädigung, ...
obwohl ich einen Zweitwagen habe?
für andere Fahrzeugtypen wie Motorrad, Oldtimer, E-Bike oder Quad?
bei einem Wildunfall oder Wasserschaden?
Die gegnerische Versicherung lehnt die Nutzungsausfallentschädigung ab: Was tun?
Bei CVP-Gutachten sind Sie bei solchen Kürzungstaktiken in besten Händen: Ein erfahrener Anwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht wird Ihre Ansprüche konsequent bis hin zum Klageweg beim gegnerischen Versicherer einfordern.
Generell haben Sie als Geschädigter auch die Schadensminderungspflicht zu beachten. Sie dürfen also die Schadensregulierung und somit den Anspruch auf Nutzungsausfall nicht künstlich in die Länge ziehen.
Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: Was gilt?
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Fazit:
Mit uns setzen Sie auf einen erfahrenen Partner bei der Schadensregulierung, auch beim Thema Nutzungsausfallentschädigung!
In diesem Beitrag haben Sie mit der Nutzungsausfallentschädigung eine mögliche Schadensersatzposition kennengelernt, die Ihnen nach einem unverschuldeten Autounfall zusteht. Je nach Schadenshöhe und Szenario stehen Ihnen weitere Ersatzansprüche zu, wobei exemplarisch die merkantile Wertminderung genannt sei.
Auch wenn Ihnen der Service der gegnerischen Versicherung vieles verspricht, wird er Ihre finanziellen Interessen mit Sicherheit nicht ganzheitlich wahren wollen. Dafür brauchen Sie ein unabhängiges Sachverständigenbüro wie CVP-Gutachten!