Kostenvoranschlag oder Kfz Gutachten?

Kostenvoranschlag oder Gutachten erstellen lassen, was ist besser? Wenn sich Autofahrer diese Frage stellen, liegt wahrscheinlich ein unverschuldeter Unfallschaden am Fahrzeug vor. Dieser soll nun schnellstmöglich behoben werden, wofür der entstandene Schaden möglichst exakt zu beziffern ist.
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Kostenvoranschlag nur unterhalb der Bagatellschadengrenze

Und genau hierfür gibt es mit Kostenvoranschlag oder Gutachten zwei Möglichkeiten, die sich in puncto Aussagekraft oder Umfang deutlich unterscheiden. Hier werden Sie die Unterschiede zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag in kompakter Form nachvollziehen können.
kurz und knapp

Kostenvoranschlag vs. Kfz Gutachten: Das Wichtigste in Kürze

  1. Ein Kostenvoranschlag kommt unterhalb, ein Schadengutachten oberhalb der Bagatellschadengrenze (etwa 750 Euro) in Frage.
  2. Es gibt unverbindliche und verbindliche Kostenvoranschläge. Bei unverbindlichen Voranschlägen ist eine Kostenüberschreitung von maximal 20 % möglich.
  3. Während ein Kostenvoranschlag nur Reparaturkosten bzw. Stundensätze der Werkstatt berücksichtigt, geht ein Gutachten mit beweissichernder Dokumentation und weiteren Werten tiefer in Details.
  4. Nur auf Basis eines Kfz-Gutachtens können Geschädigte umfassende Schadenersatzansprüche bei der Versicherungsregulierung geltend machen.
  5. Für ein Gutachten tragen Unfallgeschädigter weder Kosten noch das Prognoserisiko (im Falle der Kostenüberschreitung): Daher ist es oft die überlegene Option für die Schadensabwicklung.
Zulassungsbescheinigung

Kostenvoranschlag oder Kfz Gutachten erstellen lassen: Häufige Fragen

Weil es eine beweissichernde Funktion vor Gericht hat und sich anhand gutachterlicher Angaben auch Nutzungsausfall und Schadensersatz für merkantile Wertminderung durchsetzen lassen. Mit einem Kostenvoranschlag sind nur Kosten für die Reparatur abgedeckt: Die Schadenersatzansprüche gehen jedoch weit darüber hinaus!
Es kommt im Einzelfall darauf an, ob es noch ein Bagatellschaden ist. Hierfür können Sie einen Kostenvoranschlag beauftragen. Liegt der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze, dürfen Sie ein Gutachten in Auftrag geben. Laien können Schäden an der Bagatellgrenze kaum einschätzen.
So viel sei vorweggenommen: Je größer der Schaden, desto wichtiger ist ein Kfz Gutachten für die Rechte von Unfallgeschädigten. 750 Euro sind als vom Bundesgerichtshof (BGH) gezogene Bagatellschadensgrenze ein wichtiger Wert, den Sie sich merken sollten. Bei Schäden, die über die Bagatellgrenze von 750 Euro hinausgehen, haben Sie Recht auf ein unabhängiges Gutachten: Sie müssen sich nicht mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben. In jedem Fall muss der Schaden beziffert werden: Bei CVP-Gutachten sind Sie in dieser Hinsicht bereits in besten Händen!

Schadenmanagement der Versicherung nach Unfall? Nein Danke!

Für den Versicherungssachverständigen der Gegenseite ist die Antwort auf ‚Kostenvoranschlag oder Gutachten?‘ meistens unabhängig von der Schadenshöhe klar: Er wird Ihnen sagen, es reiche vollkommen aus, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Ein Schadensgutachten erachtet er als unnötig. Nicht sagen wird er Ihnen, dass er mit einem für die Versicherungsgesellschaft billigeren Kostenvoranschlag Gutachterkosten vermeiden möchte. Mit steigender Schadenhöhe ist ein Kostenvoranschlag eine immer schlechtere Basis für die Versicherungsregulierung! Mit dieser Entscheidung möchte der Gutachter Kosten für seinen Versicherer sparen, denn ein Kostenvoranschlag ist billiger bzw. bei tatsächlicher Reparaturausführung kostenlos.

Ab 750 Euro Schadenshöhe keinen Kostenvoranschlag beauftragen

Sie würden als Geschädigter mit einem Kostenvoranschlag aber auf einen Teil Ihrer legitimen Schadenersatzforderungen verzichten, insbesondere auf eine Nutzungsausfallentschädigung und merkantile Wertminderung. Zu beiden Schadensposten finden sich Angaben in einem Gutachten, nicht aber in einem Kostenvoranschlag. Das führt uns zu weiteren wichtigen Mehrwerten eines Gutachtens im Vergleich zum Kostenvoranschlag.

Welche Vorteile bietet ein Gutachten? Diese 3 sollten Sie kennen

Ein erfahrener und möglichst unabhängiger Kfz-Sachverständiger wird nicht nur die reinen Reparaturkosten und den Reparaturweg festlegen: Er benennt alle Risiken für die Wiederherstellung, sodass Geschädigte nicht das Prognoserisiko tragen (Vorteil 1). Ihren Anspruch auf einen Mietwagen, Nutzungsausfall und Schadenersatz für Wertminderung können Sie problemlos mit den Angaben im Gutachten durchsetzen. Ein Kostenvoranschlag macht dazu keine Angaben.

Kein Risiko: Ein Unfallgutachten bietet mehr Handlungssicherheit

Ferner hat ein Gutachten durch die Fotodokumentation eine umfassende Beweissicherung im Vergleich zum Kostenvoranschlag, die bei einem Prozess vor Gericht die alles entscheidende Rolle spielen könnte (Vorteil 2). Ein weiterer Vorteil (3) ist, dass Sie mit einem Gutachten in der Regel freie Werkstattwahl haben.

Je neuer das Fahrzeug, desto eher ein Gutachten erstellen lassen

Bei Neufahrzeugen sind wegen Garantieansprüchen laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes markengebundene Fachwerkstätten zulässig. Mit einem Kostenvoranschlag sind Geschädigte meistens an den ausstellenden Betrieb gebunden. Das Netzwerk eines Gutachterbüros eröffnet flexible Wege der Regulierung für Ihr Fahrzeug im Schadensfall. Ein Kostenvoranschlag ist hingegen mit einer Festlegung gleichzusetzen.

Kostenvoranschlag oder Kfz Gutachten: Diese Unterschiede sollten Sie kennen

Bis hierhin ist deutlich geworden, dass ein Gutachten mit Blick auf Schadensersatzansprüche sehr viel weiter in die Tiefe geht. Diese schematische Gegenüberstellung zeigt auf einen Blick, dass ein unabhängiges Kfz-Gutachten im Schadensfall wesentlich mehr als ein Kostenvoranschlag leisten kann:

Kostenvoranschlag

  • Angaben der Stundenverrechnungssätze
  • Angaben der Ersatzteilpreise
  • Dokumentation des Fahrzeugzustandes mittels Fotos
  • Detaillierte Fotodokumentation des Schadenbereichs
  • Beschreibung des optischen Zustandes des Fahrzeugs
  • Beschreibung des technischen Zustandes des Fahrzeugs
  • Auflistung von Serien- und Sonderausstattung und ggf. Spezialumbauten
  • Angabe der Alt- und Vorschäden (reparierte und nicht reparierte Vorschäden)
  • Angabe zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
  • Nennung von Risiken bezüglich Reparaturkostenausweitung
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Ermittlung des Nutzungsausfalls
  • Ermittlung des Restwertes

Kurzgutachten

  • Angabe der Stundenverrechnungssätze
  • Angabe der Ersatzteilpreise
  • Fotodokumentation des Fahrzeugschadens
  • Detaillierte Fotodokumentation des Schadensbereiches
  • Beschreibung des optischen Zustands des Fahrzeugs
  • Beschreibung des technischen Zustands des Fahrzeugs
  • Auflistung von Serien- und Sonderausstattung und ggf. Spezialumbauten
  • Angabe der Alt- und Vorschäden (reparierte und nicht reparierte Vorschäden)
  • Angabe zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
  • Nennung von Risiken bezüglich Reparaturkostenausweitung
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Ermittlung des Nutzungsausfalls
  • Ermittlung des Restwertes

Kfz-Schadengutachten

  • Angabe der Stundenverrechnungssätze
  • Angabe der Ersatzteilpreise
  • Fotodokumentation des Fahrzeugschadens
  • Detaillierte Fotodokumentation des Schadensbereiches
  • Beschreibung des optischen Zustands des Fahrzeugs
  • Beschreibung des technischen Zustands des Fahrzeugs
  • Auflistung von Serien- und Sonderausstattung und ggf. Spezialumbauten
  • Angabe der Alt- und Vorschäden (reparierte und nicht reparierte Vorschäden)
  • Angabe zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
  • Nennung von Risiken bezüglich Reparaturkostenausweitung
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Ermittlung des Nutzungsausfalls
  • Ermittlung des Restwertes

Kfz Gutachter der Versicherung, Werkstatt oder eigener Sachverständiger?

Die für Sie beste Lösung ist eindeutig ein eigener bzw. unabhängiger Sachverständiger/Fahrzeuggutachter! Sie können davon ausgehen, dass er objektiv an die Begutachtung herangeht, da er in keinerlei Interessenskonflikte verstrickt ist. Er wird seine Gutachterexpertise und das Wissen in Bezug auf den regionalen Markt nutzen, um ein belastbares Gutachten als Basis all Ihrer Ansprüche zu erstellen. Übrigens: Dieser Service ist für Geschädigte kostenlos, die gegnerische Versicherung hat alle Kosten zu tragen. Bei CVP-Gutachten müssen Sie nicht in Vorkasse gehen.
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Nein zum Versicherungssachverständigen!

Der gegnerische (!) Versicherungssachverständige verfolgt andere Ziele, die Sie anzweifeln sollten: Er wird Sie nicht auf alle Ihre möglichen Rechte bzw. Schadenersatzansprüche inklusive unabhängigem Gutachten aufmerksam machen. Er wird vielmehr versuchen, Sie direkt mit einem vermeintlich unkomplizierten Kostenvoranschlag abzuspeisen. Sie sollten jede Aussage über einen Kostenvoranschlag anzweifeln.

Kein Bagatellschaden = kein Kostenvoranschlag

Sie haben bis hierhin bereits nachvollziehen können, dass die Entscheidung zwischen Kostenvoranschlag oder Gutachten oberhalb der Bagatellgrenze eindeutig ist. Ein Verweis auf die Schadenminderungspflicht als Argument für einen Kostenvoranschlag ist für Ihre Wahl nicht angebracht! Sie müssen nicht auf ein Unfallgutachten verzichten, um die Schadenssumme gering zu halten. Ein Kostenvoranschlag kann diese oft gar nicht exakt beziffern, da nur die kalkulierten Instandsetzungskosten im Fokus sind.
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Besser nicht sofort in die Werkstatt nach einem Unfall fahren

Den Service Ihrer Werkstatt sollten Sie im Schadenfall kritisch sehen, denn hier werden Sie meistens nur einen Kostenvoranschlag erhalten. Damit entstehen Ihnen unmittelbare finanzielle Nachteile, wenn z. B. die Wertminderung nicht berücksichtigt wird. Unterschätzen Sie diesen Aspekt nicht: Gerade bei Neuwagen bzw. neuwertigen Unfallfahrzeugen sprechen wir mit Blick auf die Wertminderung schnell über mehrere hundert Euro. Auch die Wertsteigerung durch eine Sonderausstattung oder Spezialumbauten ist zu würdigen, was ein Kostenvoranschlag nicht leisten kann.

Ab welcher Summe lohnt sich ein Kfz-Gutachten zur Schadensregulierung?

Mit der Bagatellschadengrenze von 750 Euro können Sie es ganz konkret festlegen. Sobald kein Bagatellschaden mehr vorliegt, ist ein Gutachten aufgrund der oben ersichtlichen Tiefe eindeutig überlegen bzw. aussagekräftiger mit Blick auf Ihre umfassenden Rechte. Sie brauchen im Regelfall aber die Expertise eine Kfz-Sachverständigen zur Ermittlung der Höhe des Schadens am Fahrzeug.

Wann genügt mir ein Kostenvoranschlag?

Bei einem kleinen Blechschaden stellt sich die Frage Kostenvoranschlag oder Gutachten nicht. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag, zumal die gegnerische Versicherung die Gutachtenkosten nicht übernehmen müsste. Sie wären laut Rechtsprechung wirtschaftlich nicht gerechtfertigt.

Vorsicht: Vermeintliche Bagatellschäden können sehr teuer werden

Auf den ersten Blick mag der Schaden nichtig aussehen. Durch die energieabsorbierende Konstruktion aber kann das wahre Schadensausmaß unter der Verkleidung liegen. Die Summe für Ihre Ansprüche auf ein Sachverständigengutachten steht fest. Sie sollten nach einem Unfall prüfen lassen, ob der Schaden für ein Gutachten ausreicht. Das erfahren Sie bei CVP-Gutachten schnell und aussagekräftig.
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Gutachten trotz Kostenvoranschlag erstellen lassen?

Sie sind in Ihrer Entscheidung frei, solange Sie noch nichts verbindlich mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite abgestimmt haben. Insofern dürfen Sie ein Gutachten in Auftrag geben, falls ggf. bereits ein Kostenvoranschlag erstellt wurde. Die gegnerische Autoversicherung darf Sie nicht mit einem Kostenvoranschlag vor vollendete Tatsachen stellen. Wichtig für die Kostenübernahme ist, dass es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.
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Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag?

An der Bagatellgrenze kann ein Kurzgutachten ein Kompromiss zwischen Kostenvoranschlag oder Gutachten sein. Liegt der Schaden aber oberhalb von 750 Euro, haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf ein umfassendes Gutachten.

Unterschiede zwischen Gutachten und Kurzgutachten

Im Grunde handelt es sich beim Kurzgutachten nur um eine etwas kürzere Version eines Gutachtens. Meistens wird keine Wertminderung ermittelt, auch Nutzungsausfall bleibt oft außen vor. Ansonsten weist ein Kurzgutachten aber ebenfalls eine beweissichernde Funktion inklusive Fotodokumentation auf. Nutzen Sie in Ihrem Fall die Möglichkeit, sich gutachterlich beraten zu lassen: Lassen Sie einen Experten auf den Schaden blicken, um sofort mehr Handlungssicherheit zu erlangen.

Wildunfall: Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Bei einem Wildunfall handelt es sich um einen Kaskoschaden! Sie sollten also nicht selbst außer bei der notwendigen Schadensmeldung aktiv werden. Die Kaskoversicherung wird ihr Weisungsrecht ausüben und je nach Schadenshöhe einen Kostenvoranschlag oder Gutachten erstellen lassen. Beachten Sie, dass die Schadenersatzansprüche bei einem Kaskoschaden ohnehin meistens nur auf Reparaturkosten begrenzt sind.
Wildunfall

Wichtig: Keine Schadensabwicklung ohne Wildunfallbescheinigung

Lassen Sie sich von der Polizei bzw. dem zuständigen Forstbeamten unbedingt eine so genannte Wildunfallbescheinigung ausstellen, um mit der Teilkaskoversicherung den Wildschaden abrechnen zu können.

Wer zahlt das Gutachten (Haftpflichtschaden)?

Weist das Gutachten beispielsweise kalkulierte Reparaturkosten in Höhe von 2.000 Euro auf, liegt definitiv kein Bagatellschaden vor. Der Versicherer des Unfallverursachers muss dann die Gutachterkosten komplett im Rahmen der Schadenregulierung übernehmen. Das gilt übrigens auch für Kosten, die für einen Rechtsanwalt anfallen können. Sie unterschreiben beim Gutachterbüro einfach eine Abtretungserklärung, sodass der Sachverständige direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers das erstellte Fahrzeuggutachten bzw. Schadengutachten abrechnen kann.

Fazit zu Kostenvoranschlag oder Gutachten: Jetzt kennen Sie die Antwort!

Ob in Ihrem Fall ein Voranschlag oder Gutachten in Frage kommt, überlassen Sie am besten der unabhängigen Expertise von Chris Prasidis. Nutzen Sie den Unfall-Komplett-Service, um den entstandenen Fahrzeugschaden mit einem Gutachten schnell und vollständig zu regulieren. Setzen Sie mit einem Kfz-Techniker-Meister auf hohe Fachkunde für ein unabhängiges Fahrzeuggutachten. Was immer Sie in die Hände von CVP-Gutachten legen: Sie dürfen auf hohe Qualitätsstandards und moderne Prüf- sowie Diagnosetechnik vertrauen. Sie vermuten einen Totalschaden? Dann ist es keine Option, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Nur ein Sachverständigengutachten wird mit Restwert und Wiederbeschaffungswert zeigen, was Ihnen im Schadenfall zusteht. Im Schadensfall erreichen Sie unser unabhängiges Gutachterbüro 24 Stunden rund um die Uhr unter 0170 23 23 553. Vielleicht können wir noch mehr für Sie tun? Entdecken Sie abgesehen von Gutachten weitere Leistungen wie eine professionelle Kaufberatung oder Fahrzeugbewertung.