Mindestens 23 Euro Nutzungsausfall­entschädigung pro Tag nach Verkehrsunfall: Das sind die Voraussetzungen

Nutzungsausfallentschädigung – was für ein langes und kompliziertes Wort! Wenn Sie diesen Ratgeber von CVP als Geschädigter gelesen haben, werden Sie die Bedeutung und wesentliche Voraussetzungen im Zusammenhang mit einem Autounfall nachvollziehen können.

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Als Geschäftiger steht Ihnen eine Nutzungs­ent­schädigung zu!

Sie werden mit dem Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung wahrscheinlich zum ersten Mal nach einem unverschuldeten Unfall in Berührung kommen, falls der Unfallwagen reparaturbedingt für einige Tage nicht zur Verfügung steht und kein Zweitfahrzeug vorhanden ist. Um Nutzungsausfall in voller Höhe einfordern zu können, sollten Sie auf ein unabhängiges Gutachterbüro wie CVP setzen.

So viel steht fest: Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird keinen eigenen Sachverständigen schicken, um IHRE Ersatzansprüche in puncto Ausfallentschädigung zu maximieren. Schließlich ist der Versicherer des Unfallgegners ersatzpflichtig.

Nehmen Sie sich einige Minuten für die Lektüre: Dieser Ratgeber 'spricht' für sich!

Wenn das Zitat von Aristoteles auf einen Gebrauchsgegenstand im Alltag nicht zutrifft, dann ist das zweifelslos Ihr PKW. Alleine für den täglichen Arbeitsweg können Pendler nicht darauf verzichten: Und das ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um eine Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall geltend zu machen. Die Nutzungsausfallentschädigung hat somit bei der Unfallregulierung eine starke Daseinsberechtigung für Geschädigte für den Zeitraum der Reparatur!
kurz und knapp

Kurz & knapp: Das Wichtigste vorab zur Nutzungsausfallent­schädigung

  1. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können sich Geschädigte zwischen einem Mietwagen und Nutzungsausfall entscheiden.
  2. Die Höhe des Nutzungsausfalls ergibt sich aus einer Tabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch), die unterschiedliche Tagessätze für 11 Fahrzeugklassen beschreibt. Der Fahrzeugtyp und das Alter entscheiden über die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.
  3. Voraussetzungen für Nutzungsausfallentschädigung: Der Schaden ist so groß, dass das Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann. Ferner müssen Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit gegeben sein.
  4. Über den gewährten Nutzungsausfall können Sie frei verfügen, die Übernahme von Mietwagenkosten ist zweckgebunden. Vor allem bei unklarer Schuldfrage ist eine Nutzungsentschädigung vorzuziehen.

Definition: Nutzungsausfall­ent­schädigung

Können Sie als Unfallgeschädigter Ihr Fahrzeug nicht nutzen, steht Ihnen für diese wegfallende Verfügbarkeit ein Nutzungsausfall zu. Rechtlich wird der Wegfall des Autos während der Reparatur des Schadens als geldwerter Vermögensbestandteil bewertet. Voraussetzungen für die Nutzungs­ausfall­entschädigung ist das Vorhandensein von Nutzungswille sowie Nutzungsmöglichkeit.

Häufig gestellte Fragen:

Nutzen Sie die Expertise von CVP-Gutachten zur Nutzungsausfall­entschädigung

Bei der Gutachtenerstellung wird der Sachverständige eine Nutzungsausfalltabelle (z. B. EurotaxSchwacke, auch Schwacke-Liste genannt) heranziehen und Ihren PKW zur Berechnung in eine Gruppe einordnen. Anhand des Tagessatzes, des Fahrzeugalters und der unfallbedingten Reparaturzeit berechnet sich die Summe des Nutzungsausfalls.
Maßgeblich ist der Ausfallzeitraum ab dem Unfallzeitpunkt, den der Sachverständige im Schadensgutachten beziffert. Im Regelfall erstreckt sich der Zeitraum je nach Schaden auf ca. 2 Wochen. Beim wirtschaftlichen Totalschaden kann der Wiederbeschaffungszeitraum darüber hinaus gehen. Diese Dauer gilt grundsätzlich auch für ein Ersatzfahrzeug.
Das hängt davon ab, wie sehr Sie auf das Auto angewiesen sind und wie klar die Schuldfrage ist. Ist Sie nicht eindeutig, fahren Sie mit Nutzungsausfall besser. Die Zahlung würde ggf. um die Quote gekürzt. Beim Ersatzwagen würde eine Beteiligung an den Kosten bei zugesprochener Teilschuld drohen.
Ja, sofern das Motorrad wie ein Auto genutzt wird und z. B. das tägliche Vehikel für den Weg zur Arbeitsstelle ist. Zu beachten ist, dass es für Motorräder eine eigene Tabelle gibt. Die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ist alternativ zu prüfen.
Ja, oberhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro ist laut der Rechtsprechung des BGH ein Sachverständigengutachten für die Schadensabwicklung inkl. Berücksichtigung der Nutzungsausfallentschädigung notwendig. Wenn Sie Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung exakt beziffern möchten, kann dies aussagekräftig nur auf Gutachtenbasis geschehen. Zudem ist ein Reparaturnachweis (Werkstattrechnung) vorgesehen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Nutzungsausfallent­schädigung geltend zu machen

Um überhaupt an eine Nutzungs­ausfall­entschädigung nach einem Unfall denken zu können, müssen Sie unschuldig sein und das Auto muss fahruntüchtig sein. Eine Reparatur ist der Grund für die Ausfallzeit für den Geschädigten. Ansonsten bestünde kein Grund, auf das Auto 'verzichten' zu müssen. Bei Eigenverschulden (Kaskofall) besteht kein Anspruch auf Geltendmachung von Nutzungsausfall. Hierfür sind Kaskoversicherungen in aller Regel nicht ersatzpflichtig. Es muss sich um ein Fahrzeug handeln, das täglich genutzt wird. Aus Hobbyzwecken in der Freizeit gefahrene Fahrzeuge wie Oldtimer oder Quads werden beim Nutzungsausfall in aller Regel nicht berücksichtigt. Nutzungsintention und Nutzungsmöglichkeit sind zwei wesentliche Voraussetzungen für diesen Schadensersatzanspruch.

1. Voraussetzung: Nutzungswille (Nutzungsintention):

Sie hätten das Fahrzeug tatsächlich nutzen wollen/müssen, wenn es nicht unfallbedingt fahruntüchtig geworden wäre. Der tägliche Weg zur Arbeit ist ein zulässiges Argument, um den Nutzungswillen zu dokumentieren. Auch ein bereits gebuchter Urlaub oder der notwendige Transport der Kinder sind triftige Gründe. In einigen Urteilen gehen Gerichte sogar so weit, die Zulassung von Fahrzeugen an sich als Willen zur Nutzung auszulegen.

2. Voraussetzung: Nutzungsmöglichkeit:

Sie müssen nach einem Verkehrsunfall in der Lage sein, das Fahrzeug überhaupt zu nutzen. Befinden Sie sich im Krankenhaus, fällt der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung aufgrund der Verletzung weg (Sie können Schmerzensgeld und Übernahme von Heilungskosten als Schadensersatz verlangen). Ferner müssen Sie anwesend sein: Wer zu der Zeit im Urlaub ist, wird keine Nutzungs­ausfallent­schädigung für sich beanspruchen können.

So berechnet sich die Nutzungs­ausfallent­schädigung in Ihrem Fall

Basis für die Herleitung der Höhe des Nutzungsausfalls ist eine Tabelle (auch Eurotax-Schwacke oder Nutzungsausfalltabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch genannt), die mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle berücksichtigt und regelmäßig aktualisiert wird. Darin finden sich 11 Gruppen (A bis L), in denen aufsteigende Sätze von mindestens 23 bis höchstens 175 Euro zugeordnet sind.
Folgende Faktoren haben gemäß dieser Schwacke-Liste einen Einfluss auf die Einordnung in eine Gruppe der Nutzungsausfalltabelle:
  • Fahrzeugkategorie / Fahrzeugklasse
  • Ausstattung (ggf. Sonderausstattung)
  • Baujahr*
  • Motorleistung
* Bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, ist eine Herabstufung um eine Klasse beim Nutzungsausfall üblich. Bei Fahrzeugen, die deutlich älter als 5 Jahre sind, kann anstelle der Nutzungsausfallentschädigung eine Reduzierung auf die Vorhaltekosten unter Umständen in Betracht kommen. Einige Haftpflichtversicherer argumentieren, dass die Reparatur des Unfallfahrzeugs bereits zu einer Wertsteigerung führe. Mit Vorhaltekosten erhalten Geschädigte eine geringe Entschädigung.

Beispiele für Nutzungsausfall: Mit dieser Summe können Sie rechnen

Ein Kleinstwagen wie ein Ford Ka wird in Gruppe A eingeordnet, was 23 Euro pro Tag entspricht. Sieht das Schadensgutachten eine unfallbedingte Ausfallzeit von 10 Tagen vor, erhält der Geschädigte eine Zahlung über 230 Euro Nutzungsausfallentschädigung.

Ein Mercedes SL 600 wird in Fahrzeuggruppe L eingeordnet, was einem Tagessatz von 175 Euro entspricht. Bei 10 Tagen Dauer für die Reparatur in einer Fachwerkstatt würde der Unfallgeschädigte 1.750 Euro Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Vorausgesetzt ist in beiden Beispielen für die Berechnung, dass die Fahrzeuge jünger als 5 Jahre sind.

Nutzungsausfalltabelle 2021:

Sie benötigen weiterführende Informationen oder möchten wissen, welcher Gruppe Ihr Fahrzeug zugeordnet ist? CVP-Gutachten ist rund um die Uhr für Sie erreichbar – per Mail, per WhatsApp oder telefonisch.

Nutzungsausfalltabelle für Motorrad

Kommt für ein Motorrad nach einem Unfall Nutzungsausfall in Betracht, so ist eine separate Tabelle heranzuziehen. Diese Tabelle für Nutzungsausfall bei Motorrädern sieht 9 Gruppen vor, die nach Motorleistung/Hubraum gestaffelt sind. Die Sätze pro Tag liegen zwischen 10 und 65 Euro.

Nutzungsausfall: Dauer des Anspruchs bei einem Totalschaden?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden steht Ihnen Nutzungsausfall für die Dauer der Ersatzbeschaffung bzw. Neuanschaffung zu. Im Regelfall entspricht dies bei der Schadensabwicklung etwa 14 bis 16 Tagen. Folgende Faktoren dürfen bei der Bemessung Berücksichtigung finden:
  • Zeitraum für die Gutachtenerstellung (bei CVP-Gutachten haben Sie das Gutachten schon innerhalb von 24 Stunden in den Händen)
  • Angemessene Überlegungsfrist von 1 bis 3 Tagen
  • Dauer der voraussichtlichen Wiederbeschaffung laut Kfz-Sachverständiger
In Einzelfällen kann der Anspruch auf Nutzungsausfall als Entschädigung auch deutlich über diesen Rahmen hinausgehen, so geschehen nach einem Urteil des OLG Celle (Aktenzeichen 5 U 159/13). Der Klägerin wurden in diesem oft zitierten Fall 26 Tage Nutzungsausfall als Entschädigung zugesprochen.
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Kann bei einer fiktiven Abrechnung ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden?

Diese Frage lässt leider keine eindeutige Antwort zu, da die Rechtsprechung nicht einheitlich ist. Generell ausschließen lässt es sich aber nicht, bei fiktiver Abrechnung eine Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen. Um solche Ansprüche darlegen zu können, ist ein Schadengutachten bzw. die dortige Angabe zur Reparaturdauer in der Werkstatt maßgeblich.

Nutzen Sie das leistungsstarke Netzwerk von CVP-Gutachten, um diese Option prüfen zu können. Kosten für einen beratenden Rechtsanwalt hat im Haftpflichtfall der Versicherer des Unfallverursachers zu tragen. Im Netzwerk können Sie auch auf eine leistungsstarke Kfz-Werkstatt setzen, um die schnelle Nutzung Ihres Auto wieder möglich zu machen.

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Was darf es sein? Bargeld oder Mietwagen? So treffen Sie als Geschädigter die richtige Entscheidung!

In erster Linie ist es eine Frage der Mobilität: Können Sie auf den Wagen für wenige Tage 'verzichten', ist Nutzungsausfall finanziell die attraktivere Wahl: Sie können über den Auszahlungsbetrag frei verfügen. Ist die Schuldfrage allerdings offen bzw. strittig, fahren Sie mit Nutzungsausfall definitiv besser. Wird Ihnen mit einer Quote doch noch eine Teilschuld zugesprochen, wird die Nutzungs­ausfallent­schädigung entsprechend gekürzt. Hätten Sie sich für einen Mietwagen entschieden, müssten Sie einen Teil der Kosten selber tragen.

Erhalte ich die Nutzungs­ausfallent­schädigung, ...

obwohl ich einen Zweitwagen habe?

Ja, das ist möglich, auch wenn Versicherungen häufig diesen Zweitwageneinwand bei Kürzungsversuchen einbringen. Können Sie nachweisen, dass der Zweitwagen regelmäßig für Fahrten von anderen Familienmitgliedern genutzt wird, besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Rein logisch wird ein Zweitwagen ja angeschafft, weil er für die Mobilität notwendig ist. Die Ablehnung der Versicherung würde bedeuten, dass der Zweitwagen ungenutzt rumsteht und nicht regelmäßig verwendet wird. Können Sie das widerlegen, erhalten Sie Nutzungsausfall trotz vorhandenem Zweitfahrzeug.

für andere Fahrzeugtypen wie Motorrad, Oldtimer, E-Bike oder Quad?

Für so genannte Freizeitfahrzeuge ist eine Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen, es sei denn, Sie nutzen nachweislich eines der genannten Fahrzeuge tatsächlich für den täglichen Weg zur Arbeit. Für den Ausfall während der Reparatur wären Sie dann zu entschädigen, allerdings nur oberhalb der Bagatellschadensgrenze. Bei einem Wohnmobil sind Ansprüche prüfbar, wenn Sie einen Campingplatz bereits verbindlich gebucht haben.

bei einem Wildunfall oder Wasserschaden?

Nein, hierbei handelt es sich um einen Fall für die Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko). Das Versicherungsrecht (VersR) sieht hierbei geringere Leistungen vor. Zu prüfen ist, was in der Police für den konkreten Fall vertraglich abgedeckt ist. In aller Regel übernimmt die Kaskoversicherung aber nur die Reparaturkosten oder sie erstattet beim Totalschaden den Nutzwert bzw. Zeitwert. Schadensersatzpositionen wie Nutzungsausfall bleiben außen vor.

Die gegnerische Versicherung lehnt die Nutzungsausfallent­schädigung ab: Was tun?

Bei CVP-Gutachten sind Sie bei solchen Kürzungstaktiken in besten Händen: Ein erfahrener Anwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht wird Ihre Ansprüche konsequent bis hin zum Klageweg beim gegnerischen Versicherer einfordern.

Generell haben Sie als Geschädigter auch die Schadensminderungspflicht zu beachten. Sie dürfen also die Schadensregulierung und somit den Anspruch auf Nutzungsausfall nicht künstlich in die Länge ziehen.

Nutzungsausfallent­schädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: Was gilt?

Die Nutzungs­ausfallent­schädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge ist rechtlich sehr komplex. Sie sollten daher auf die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht bauen. Generell kommt eine Nutzungs­ausfallent­schädigung auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge in Betracht. Laut OLG Zweibrücken auch als Verkehrsmittel, das nicht unmittelbar zur Gewinnerzielung genutzt wird (Aktenzeichen 1 U 157/13). Der BGH ist mit seinen Urteilen zur Frage der Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge in der Hinsicht streng, dass der entgangene Nutzungsausfall konkret zu beziffern ist. Eine pauschale Entschädigung ist somit nicht möglich, wenn das Fahrzeug unmittelbar für die Erbringung gewerblicher Leistungen notwendig ist (BHG Urteil Az. VI ZR 267/83).
Unfallschaden Firmenwagen

So beantragen Sie die Nutzungs­ausfallent­schädigung inkl. Musterbrief

Hier sehen Sie, wie Sie die Nutzungs­ausfallent­schädigung nach einem Verkehrsunfall mit einem Musterbrief geltend machen können. Starten Sie den Download, speichern sich die Datei ab und passen Sie die Bereiche an, die kursiv dargestellt sind. Im Anschluss schicken Sie das Schreiben per Post oder per E-Mail an die Versicherung. Wenn Sie nach einem Unfall auf den ganzheitlichen Service von CVP-Gutachten setzen, werden Ihnen alle notwendigen Arbeiten abgenommen. In enger Rücksprache mit Ihnen wird der Gutachter die Schadensersatzposition 'Nutzungsausfall' auf Basis des eingereichten Sachverständigengutachtens einfordern.
Musterbrief Nutzungsausfallentschädigung

Fazit:

Mit uns setzen Sie auf einen erfahrenen Partner bei der Schadensregulierung, auch beim Thema Nutzungs­ausfall­entschädigung!

In diesem Beitrag haben Sie mit der Nutzungsausfallentschädigung eine mögliche Schadensersatzposition kennengelernt, die Ihnen nach einem unverschuldeten Autounfall zusteht. Je nach Schadenshöhe und Szenario stehen Ihnen weitere Ersatzansprüche zu, wobei exemplarisch die merkantile Wertminderung genannt sei.

Auch wenn Ihnen der Service der gegnerischen Versicherung vieles verspricht, wird er Ihre finanziellen Interessen mit Sicherheit nicht ganzheitlich wahren wollen. Dafür brauchen Sie ein unabhängiges Sachverständigenbüro wie CVP-Gutachten!