Abschleppkosten

Bei einem Unfall mit einem großen Sachschaden kommt das Thema Abschleppkosten auf die Liste der Schadensersatzpositionen, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist. Da Geschädigte direkt am Unfallort über eine Abschlepplösung zu entscheiden haben, können Sie im Sinne der Schadenminderungspflicht nicht mehrere Angebote einholen. Ein Gutachter kann mit Rat und Tat zur Seite stehen, indem er sich bei eigener Unschuld um die Abwicklung aller Schadensersatzpositionen kümmert.

Wer zahlt die Abschleppkosten nach einem Unfall?

Die Übernahme der Kosten für den Transport in die nächstgelegene (Vertrags)werkstatt hängt von der Klärung der Schuldfrage ab. Ist der Unfall unverschuldet, so muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers für diese Kosten aufkommen, solange sie sich in einem gerechtfertigten, wirtschaftlich vernünftigen Rahmen bewegen.

Bei einem selbst verschuldeten Unfall kommt es darauf an, was die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung leistet. Viele Fahrzeughalter sind Mitglied in einem Automobilclub. Durch diese Mitgliedschaft lässt sich oft ebenfalls ein kostenloser Abschleppdienst bis zur nächsten Werkstatt nutzen.