Bagatellschaden
Hierunter ist ein geringfügiger, oberflächlicher Sachschaden an einem Auto zu verstehen, der sich meistens in Form von Schrammen und Lackkratzern zeigt. In der Regulierungspraxis gilt eine Schadenshöhe zwischen 700 und maximal 1.000 Euro als Bagatelle. Eine strikte gesetzliche Grenze gibt es nicht. Allerdings hat der Bundesgerichtshof 2004 in einem Urteil eine maximale Schadenshöhe von 700 Euro als Bagatellschadensgrenze formuliert.
Bei einem Bagatellschaden ist die Polizei nicht zwangsläufig zum Unfallort zu rufen. Problematisch für Laien ist, dass ein solcher Schaden nicht sicher zu erkennen ist. Oft liegt der eigentliche Schaden deutlich über 1.000 Euro unter der Oberfläche. Liegt tatsächlich nur ein Schaden unterhalb der Bagatellschadengrenze vor, so reicht ein Kostenvoranschlag für die Schadensregulierung.
Auch ein kleiner Bagatellschaden kann unangenehme Folgen haben
Auch nach einem vermeintlich harmlosen Parkrempler dürfen Verursacher den Unfallort nicht einfach verlassen. Sie können sich der Fahrerflucht schuldig machen. Besteht Einigkeit mit dem Unfallgegner, kann die Schadensregulierung auch ohne Versicherung gelingen. So lässt sich eine Hochstufung vermeiden.