Wertminderung
Kommt es zu einem Unfall und wird ein Fahrzeug beschädigt (Sachschaden), so ist trotz fachgerechter Reparatur von einer so genannten merkantilen Wertminderung auszugehen. Dies liegt daran, dass an einem Unfallwagen immer ein Makel hängen bleibt, der sich beim späteren Verkauf negativ auswirkt.
Daher berücksichtigt ein Kfz-Sachverständiger in seinem Gutachten den Aspekt des merkantilen Minderwertes, um das finanzielle Interesse des Unfallgeschädigten ganzheitlich zu wahren. Die Rechtsprechung erkennt diesen durch einen Unfall verursachten Minderwert als Schadensersatzposition an. Unfallopfer sollten daher Ihr Recht nutzen, einen Sachverständigen zur Gutachtenerstellung auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu beauftragen.
Wertminderung: Diese Themen sind für Unfallopfer interessant
Für die Berechnung des Minderwertes nach einem Unfall gibt es kein einheitliches Verfahren. Unabhängige Kfz Gutachter greifen oft auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm zurück. Zahlreichen Gerichtsurteilen zufolge lässt sich diese Schadensersatzposition auch fiktiv abrechnen. Eine Reparatur ist nicht zwingend erforderlich. Bei einem Leasingfahrzeug sind die konkreten vertraglichen Bedingungen für einen möglichen Schadensfall zu prüfen.